| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und Kassiererin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |