Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich oder durch einen Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten.