| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den Kassierer und den Schriftführer gemeinsam vertreten. |