Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 10.000 € bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.