Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Personen.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch dieses Vorstandsmitglied allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.