Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Schriftührer/in, der/die zugleich Stellvertretende/r Vorsitzende/r ist, und dem/der Rechnungsführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.