Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften ab einem Wert von 2.000 Euro wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.