Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und vier stellvertretenden Vorsitzenden mit den zugeordneten Funktionen: Leiter Technik, Kassenwart, Leiter Sportbetrieb und Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten