Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Personen und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für rechtsgeschäftliche Verpflichtungen über einem Wert von 500 Euro ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.