Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präsident), dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.