Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenführer, dem Schriftführer und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.