Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Präsident/in, die Vizepräsidenten/innen, der/die Schatzmeister/in und der/die Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Präsident/in allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.