Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Vorstandsmitgliedern.
Für Rechtsgeschäfte bis 700,00 Euro hat jedes Vorstandsmitglied Alleinvertretungsrecht. In allen anderen Fällen wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.