Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein , den 2. Vorsitzenden mit dem 1. Vorsitzenden und dem Sportwart gemeinsam sowie durch den Sportwart mit mit dem 1. und 2. Vorsitzenden.