| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden oder durch den 1. Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |