Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden (Öffentlichkeitsarbeit), der/dem stellvertretenden Vorsitzenden (Finanzen) und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden (Projekte). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.