Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein oder durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte über 5.000 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.