Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden für Finanzen und dem Stellvertretenden Vorsitzenden für Organisation. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem Stellvertretenden Vorsitzenden oder gemeinsam durch die Stellvertretenden Vorsitzenden.