Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Präsidenten, einem Vize-Präsidenten, einem Schatzmeister und einem Schriftführer sowie weiteren Mitgliedern ohne Geschäftsbereich (Beisitzer). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.