Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Darunter der/die 1. Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.