Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister oder dem Schriftführer. Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden vertreten der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer den Verein gemeinsam.
Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.