Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem stellvertretenden Generalsekretär, dem Sprecher, dem Buchhalter, dem Kassenwart, dem stellvertretenden Kassenwart und dem Organisator.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.