Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu vier Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden tritt der 2. Vorsitzende an seine Stelle. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.