Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Schatzmeister. Bei Verhinderung wird der Vorsitzende durch den stellvertretenden Vorsitzenden, der Schatzmeister durch den Schriftführer vertreten. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.