Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch seine Stellvertreterin/seinen Stellvertreter (der Verhinderungsfall ist nicht nachzuweisen) oder in Personal- und Projektangelegenheiten durch einen besonderen Vertreter vertreten.