Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassenwart gemeinsam. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als DM 10.000,- ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.