Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.