Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch zwei andere Vorstandsmitglieder. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als DM 10.000,-- ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes notwendig.