| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. Der Vorstand kann besondere Vertreter gemäß § 30 BGB bestellen. |