Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, darunter jedoch der 1. oder der 2. Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.500,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung von beiden Vorsitzenden hierzu schriftlich erteilt ist.