VR 5937 AG Bremen · aktuell
Strukturierte Informationen
Harley Davidson Club Bremen e.V.
Status: aktuell
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Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl Instanzbehörde › … › Code
H1101
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 5937 HB
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Bremen
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
2000-11-06
Abruf Uhrzeit
23:26:39
Abruf Datum
2024-12-27
Letzte Eintragung
2022-10-06
Anzahl Eintragungen
7
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2000-11-06
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2000-11-22
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2000-11-06
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht a) aus dem 1. Vorsitzenden, b) dem 2. Vorsitzenden und c) aus dem Schriftführer und Kassenwart.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Zahlungen von mehr als 511,29 Euro für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur vom geschäftsführenden Vorstand, sondern auch von einer ordentlichen Mitgliederversammlung zu beschließen sind.
Status Rechtstraeger › Code
001