| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem /der 1. Stellvertreter/in und dem/der Finanzverwalter/in.
Der Verein wird außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |