| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in, dem/der stellvertretenden Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. |