Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer.