Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus der 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden, der Rechnungsführerin, der Schriftführerin und zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter die 1. Vorsitzende oder die 2. Vorsitzende.