| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten jedes Vorstandsmitglied allein. |