Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Stellvertretenden Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.