| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden. Bei dessen Verhinderung, die nicht nachgwiesen werden muss, wird der Verein durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. |