Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter des 1. Vorsitzenden, den Schriftführer und dem Kassenverwalter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den Stellvertreter des 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.