Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.