| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Verbindlichkeiten über 500,00 DM (= 255,65 €) bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines auf einer schriftlich einberufenen Vorstandssitzung mit Mehrheit gefassten Beschlusses. |