Der Vortstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem geschäftsführenden Mitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Bei Verhinderung, die nicht nachgewiesen werden braucht, vertreten der stellvertretende Vorsitzende und das geschäftsführende Mitglied gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.