Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der 1. Vorsitzende oder in seiner Vertretung der stellvertretende Vorsitzende.