| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |