| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der Vizevorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Vizevorsitzenden gemeinsam. |