Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Rechnungsführer/in und mindestens einem und maximal 4 Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam. Bei Ausgaben von mehr als 511,29 Euro ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.