| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus einem 1. Vorsitzenden, einem 2. Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden Vorsitzenden gemeinsam. Im Verhinderungsfall eines der Vorsitzenden tritt einer der anderen Vorstandsmitglieder an seine Stelle. Der Fall der Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden. |