Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Schatzmeister allein. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit.