Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder den stellvertretenden Vorsitzenden und den Sekretär gemeinsam. Grundstückserwerb und Grundstücksverkauf kann nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des Dachverbandes erfolgen.