| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Leiter, der Sekretär, der 2. Sekretär und der Kassenwart der Landestruppe.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichgtlich vertreten durch den Leiter und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam. Sofern der Leiter an der Wahrnehmung seiner Aufgaben verhindert ist, wird er vom Sekretär vertreten. Die Verhinderung ist nicht nachzuweisen. |